Wertminderung nach einem Unfall – so viel Geld steht Ihnen wirklich zu

Wertminderung nach einem Unfall – so viel Geld steht Ihnen wirklich zu

Wertminderung nach einem Unfall – so viel Geld steht Ihnen wirklich zu

Siegburg, Deutschland

Wertminderung nach einem Unfall – so viel Geld steht Ihnen wirklich zu

KFZ-Sachverständiger

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass ihnen eine Wertminderung zusteht. Doch selbst nach einer perfekten Reparatur ist ein Fahrzeug nicht mehr so viel wert wie vorher. Dieser Artikel erklärt, wann Sie Anspruch haben und wie viel Geld Ihnen tatsächlich zusteht.

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass ihnen eine Wertminderung zusteht. Doch selbst nach einer perfekten Reparatur ist ein Fahrzeug nicht mehr so viel wert wie vorher. Dieser Artikel erklärt, wann Sie Anspruch haben und wie viel Geld Ihnen tatsächlich zusteht.

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass ihnen eine Wertminderung zusteht. Doch selbst nach einer perfekten Reparatur ist ein Fahrzeug nicht mehr so viel wert wie vorher. Dieser Artikel erklärt, wann Sie Anspruch haben und wie viel Geld Ihnen tatsächlich zusteht.

Die Wertminderung gehört zu den wichtigsten Positionen im Unfallgutachten. Sie sichert Ihnen einen finanziellen Ausgleich für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs – und wird ohne unabhängigen Gutachter häufig zu niedrig angesetzt oder gar nicht berücksichtigt.

Die Wertminderung gehört zu den wichtigsten Positionen im Unfallgutachten. Sie sichert Ihnen einen finanziellen Ausgleich für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs – und wird ohne unabhängigen Gutachter häufig zu niedrig angesetzt oder gar nicht berücksichtigt.

Die Wertminderung gehört zu den wichtigsten Positionen im Unfallgutachten. Sie sichert Ihnen einen finanziellen Ausgleich für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs – und wird ohne unabhängigen Gutachter häufig zu niedrig angesetzt oder gar nicht berücksichtigt.

Gutachter prüft Schaden
Gutachter prüft Schaden
Gutachter prüft Schaden

Was bedeutet Wertminderung überhaupt?

Wertminderung = finanzieller Ausgleich für den Fahrzeugwertverlust

Auch nach der Reparatur eines Unfallschadens gilt ein Fahrzeug als „unfallbeschädigt“.
Das führt zu einem niedrigeren Wiederverkaufswert – und genau dafür ist die Wertminderung da.

Wer hat Anspruch auf Wertminderung?

Sie haben Anspruch, wenn:

  • das Fahrzeug jünger als ca. 5–7 Jahre ist

  • die Laufleistung unter ca. 150.000 km liegt

  • der Schaden nicht völlig unerheblich ist

  • das Auto gut gepflegt und wertstabil ist

Wie hoch kann die Wertminderung ausfallen?

Die Höhe hängt ab von:

  • Schadenausmaß

  • Fahrzeugzustand

  • Fahrzeugalter

  • Laufleistung

  • Wert vor dem Unfall

Typische Spanne:
150 € bis über 3.000 € – bei hochwertigen Fahrzeugen sogar mehr.

Warum die Wertminderung ohne Gutachter oft entfällt

1. Versicherungen erwähnen sie selten freiwillig

Viele Versicherungen lassen diese Position stillschweigend weg – es sei denn, jemand fordert sie ausdrücklich ein.

2. Falsche Berechnung ohne Expertenwissen

Ein unabhängiger Gutachter kennt die richtigen Methoden, u.a.:

  • Ruhkopf/Sahm

  • Halbgewachs

  • Then Bergh

Versicherungen verwenden oft eigene, niedrigere Ansätze.

3. Die Wertminderung ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Entschädigung

Sie verhindert, dass Sie trotz Reparatur finanziell schlechter gestellt sind als vor dem Unfall.

4. Unabhängige Gutachten berücksichtigen ALLE Ansprüche

Nicht nur die Wertminderung, sondern auch:

  • Reparaturkosten

  • Nutzungsausfall

  • Restwert

  • Wiederbeschaffungswert