Siegburg, Deutschland


KFZ-Sachverständiger
Was bedeutet Wertminderung überhaupt?
Wertminderung = finanzieller Ausgleich für den Fahrzeugwertverlust
Auch nach der Reparatur eines Unfallschadens gilt ein Fahrzeug als „unfallbeschädigt“.
Das führt zu einem niedrigeren Wiederverkaufswert – und genau dafür ist die Wertminderung da.
Wer hat Anspruch auf Wertminderung?
Sie haben Anspruch, wenn:
das Fahrzeug jünger als ca. 5–7 Jahre ist
die Laufleistung unter ca. 150.000 km liegt
der Schaden nicht völlig unerheblich ist
das Auto gut gepflegt und wertstabil ist
Wie hoch kann die Wertminderung ausfallen?
Die Höhe hängt ab von:
Schadenausmaß
Fahrzeugzustand
Fahrzeugalter
Laufleistung
Wert vor dem Unfall
Typische Spanne:
150 € bis über 3.000 € – bei hochwertigen Fahrzeugen sogar mehr.
Warum die Wertminderung ohne Gutachter oft entfällt
1. Versicherungen erwähnen sie selten freiwillig
Viele Versicherungen lassen diese Position stillschweigend weg – es sei denn, jemand fordert sie ausdrücklich ein.
2. Falsche Berechnung ohne Expertenwissen
Ein unabhängiger Gutachter kennt die richtigen Methoden, u.a.:
Ruhkopf/Sahm
Halbgewachs
Then Bergh
Versicherungen verwenden oft eigene, niedrigere Ansätze.
3. Die Wertminderung ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Entschädigung
Sie verhindert, dass Sie trotz Reparatur finanziell schlechter gestellt sind als vor dem Unfall.
4. Unabhängige Gutachten berücksichtigen ALLE Ansprüche
Nicht nur die Wertminderung, sondern auch:
Reparaturkosten
Nutzungsausfall
Restwert
Wiederbeschaffungswert
